Heimordnung

Pfadfinderheim Taunusstein

Pfadfinderinnen und Pfadfinder des Deutschen Pfadfinderbundes (DPB) aus Taunusstein sowie befreundete Helferinnen und Helfer haben das Pfadfinderheim auf- und ausgebaut und halten es in Ordnung; auf diese Leistungen sind wir stolz. Wir bitten um pfleglichen Umgang mit dem euch anvertrauten Pfadfinderheim, einschließlich Außenanlage.

1. Heimübergabe

  • Der Heimwart empfängt die Gruppe, weist in das Heim ein und steht bei Fragen zur Verfügung. Er übt das Hausrecht aus und seine Anweisungen sind daher strikt zu befolgen.
  • Das Heim wird in einem sauberen Zustand übergeben.
  • Die für die Benutzergruppe verantwortliche Person erhält einen Heimschlüssel. Bei Verlust des Schlüssels, der zu einer Schließanlage gehört, wird ein vertraglich festgesetzter Pauschalbetrag fällig.

2. Verantwortung

  • Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Heimordnung trägt die verantwortliche Person. Die Aufsichtspflicht wird von der verantwortlichen Person wahrgenommen. Diese Person achtet insbesondere auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und das generelle Rauchverbot im Dachgeschoss. Außerdem gilt im Dachgeschoss ein absolutes Verbot von offenem Feuer (z.B. Abbrennen von Kerzen, Teelichtern, Räucherstäbchen, Wunderkerzen).

3. Inventar

  • Listen des in den zur Verfügung stehenden Räumen vorhandenen Inventars sind ausgehängt. Schäden und Verluste sind dem Heimwart vor der abschließenden Heimabnahme zu melden. Bei der Heimabnahme wird das Inventar auf Schäden und Vollzähligkeit geprüft.

4. Schadensregelung

  • Mängelrügen, Schäden und Beanstandungen sind bei der Übergabe des Heimes dem Heimwart mitzuteilen.
  • Für alle entstandenen Schäden haftet die verantwortliche Person.

5. Heim

  • Die Treppe und das Dachgeschoss dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Haustiere dürfen nicht in das Heim gelassen werden.
  • Bei Übernachtung ist pro Person ein Schlafsack und eine Schlafunterlage mitzubringen.
  • Müll ist möglichst zu vermeiden. Kompostierbare Speisereste (außer Knochen, Fleisch und Wurst) sind an der dafür bestimmten Stelle auf dem Außengelände zu entsorgen. Papierabfälle gehören in den bereit gestellten Sammelbehälter. Restmüll wird in den gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Müllsäcken gesammelt. Einwegverpackungen für Getränke sowie Einweggeschirr sind nicht erwünscht. Eine Entsorgung von Speiseresten, Bastelmaterialien, Farben und dergleichen über Waschtisch, Spüle, Toiletten und sonstige Wasserabläufe oder durch Verklappen im Gelände ist nicht erlaubt

6. Gelände

  • Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und nur unter Beaufsichtigung zulässig. Feuerholz kann, soweit vorhanden, dem Brennholzlager gegen ein Entgelt entnommen werden.
  • Das Befahren des Außengeländes mit einem Kfz oder einem motorbetriebenen Zweirad ist nicht erlaubt. Ebenso wenig dürfen diese Fahrzeuge auf dem Außengelände abgestellt werden.
  • Die Natur beginnt vor der Heimtür. Jeder ist aufgefordert, die Natur in hohem Maße zu schützen.
  • Zeitlich befristete Nutzungseinschränkungen auf dem Gelände werden im Heim bekannt gemacht.
  • Kohten- und Jurtenstangen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.

7. Heimabnahme

  • Vor dem Verlassen müssen Geschirr und Besteck, die Küchengeräte, der Herd und die sonstigen Kücheneinrichtungen sauber sein.
  • Die Küchenecke und die Sanitärräume sind nass zu reinigen.
  • Die benutzten Räume, Flur und Treppe sind zu kehren und bei starker Verschmutzung nass zu reinigen.
  • Das Außengelände ist aufzuräumen.

Diese Heimordnung wurde von der Mitgliederversammlung des „DPB Taunusstein e.V.“ am 15. 11. 2002 beschlossen.

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DPB Taunusstein